| Für
Bestellungen und alle unsere geschäftlichen Tätigkeiten
gelten die nachfolgend aufgeführten
AGB.
§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
Vertragsschluss
a.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und world of
innovation Jernoiu e.K., sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen
ausschließlich maßgebend, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
c.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen.
d.
Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller geschlossen, wenn wir die Bestellung annehmen.
Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist keine Annahmeerklärung von uns, sondern dient ausschließlich der Betätigung des Eingangs der Bestellung.
§ 2 - Angebot und Vertragsschluss
a.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Wir sind berechtigt, auf die Schriftform zu verzichten.
b.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
c.
Die Angaben, die in dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung
beigefügten Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen
gemacht sind, auch Farbangaben, sind nur dann verbindlich, wenn
sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet und zugesichert sind. Änderung des Inhalts, des
Designs, der Werkstoffwahl und der Fabrikation behalten wir uns
im Rahmen der Produktfortentwicklung vor.
d.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben
ausdrücklich eingewilligt.
e.
Die von uns benutzten Siebe, Druck- und Ätzschablonen werden
dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wir sind nicht
verpflichtet, diese aufzuheben, zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zu benutzen oder sie dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Wir sind berechtigt, diese nach Gebrauch zu vernichten.
f.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität angelieferter
Filme, Vorlagen oder Daten trifft ausschließlich den Besteller.
Wir sind bei Zweifeln über die Richtigkeit oder Qualität
berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Bestellers Andruckmuster
zu erstellen. Notwendige graphische Nachbearbeitungen werden dem
Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
g.
Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen.
Der Besteller ist zur Abnahme der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet.
Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich im Verhältnis
zu der erbrachten Mehr- oder Minderleistung.
h.
Der Besteller haftet uns dafür, dass die von ihm vorgelegten
Ausführungszeichnungen keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Im
Fall eines Regresses ist der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 3 - Rücktrittsrecht
a.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen,
sowohl bei uns als auch im Betrieb eines Zulieferers, Krieg, Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sofern sie die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern
oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall
nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung
wird der Vertrag angemessen angepasst. Hiervon unberührt bleibt
unser Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
b.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts
bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen,
so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich
dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst
mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart
war.
c.
Sind wir durch Gründe, die beim Besteller liegen, aufgrund Vertrages
oder Gesetzes zum Rücktritt berechtigt, so hat der Besteller
im Falle unseres Rücktritts 50 % der Auftragssumme als Entschädigung
für Aufwand und entgangenen Gewinn zu zahlen.
d.
Unsere Ansprüche auf Zahlung eines weiteren möglichen Schadensersatzes
bleiben daneben bestehen.
§ 4a - Preise und Zahlungsbedingungen
a.
Unsere Preise verstehen sich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, netto "ab Werk" und schließen
Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und Zoll nicht ein.
b.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont,
Steuern und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
d.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
e.
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware. Ein
Anspruch auf Skonto besteht nicht.
f.
Überschreitet der Besteller die Zahlungsfristen, sind wir berechtigt,
Zinsen von 8,0 % über dem Basiszins p.a. ab Fälligkeit der
Forderung sowie Mahnkosten zu berechnen, ohne dass es des Verzuges des Bestellers
bedarf, bei Verzug des Bestellers statt dessen auch die uns belasteten
Kreditzinsen sowie Mahnkosten.
g.
Bei Überschreiten einer Zahlungsfrist des Bestellers oder bei
Zahlungseinstellung werden alle Forderungen sofort fällig.
h.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, unstreitig oder von uns anerkannt worden sind.
§ 4b - Mahnkosten
Die Mahnkosten betragen 5% vom Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 10,00 Euro.
§ 4c - Warengruppen und Versandkosten
a.
Unsere Produkte sind in Warengruppen unterteilt.
Diese unterscheiden sich in den Lagerorten, welche teilweise sich im Ausland befinden.
b.
Die Warengruppen sind an den ersten 2 Zeichen der Artikelnummer zu erkennen.
c.
Bei Bestellungen mit Produkten aus unterschiedlichen Warengruppen
werden die Versandkosten jeweils pro Warengruppe fällig.
§ 4d - Versand von Mustern innerhalb Deutschlands
a.
Unter Musterversand verstehen wir die Bestellmenge von 1 bis 10 Stück je Artikelnummer.
b.
Sofern ein Versand von Mustern möglich ist (hängt von dem bestellten Produkt ab), berechnen wir 6,00 € Versandkosten pro Paket und Warengruppe.
c.
Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass für Musterlieferungen KEIN Retourenrecht gilt.
§ 5 - Lieferzeit
a.
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich.
Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen unserer besonderen
schriftlichen und ausdrücklichen Bestätigung. In diesem
Fall beginnt die Frist mit Absendung der Auftragsbestätigung.
b.
Die Einhaltung der von uns bestätigten Lieferzeit setzt voraus,
dass der Besteller alle Druckvorlagen (Druckmuster, Filme, Druckdateien,
E-Mails u.ä.) termingerecht zur Verfügung gestellt hat,
sowie Druckfreigaben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen
rechtzeitig erteilt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
wird hinausgeschoben bis zur Abklärung aller technischen Fragen.
c.
Wird nach Auftragsbestätigung vom Besteller eine Änderung
des Auftrages verlangt und stimmen wir dieser zu, sind wir berechtigt,
eine neue Lieferzeit festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit
mit Bestätigung der Änderung.
e.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (d) gelten nicht,
sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
f.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
g.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
h.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen
und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate
nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber
verlangen. Kommt der Besteller diesemVerlangen nicht innerhalb von
drei Wochen nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer zweiwöchigen
Nachfrist die gesamte Ware zu fertigen und zu berechnen.
§ 6 - Gefahrübergang
a.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers, auch bei Frankolieferungen. Mit Übergabe des
Liefergegenstandes an die Bahn, einen Spediteur oder an den Empfänger
selbst geht die Gefahr - auch bei FOB- und CIF-Geschäften -
auf den Besteller über.
b.
Wird versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen, geht die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Meldung auf den Besteller über
- auch dann, wenn er sich noch nicht im Annahmeverzug befindet.
§ 7 - Mängelgewährleistung
a.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser uns erkennbare Mängel und Abweichungen der gelieferten Ware von der bestellten Ware unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt hat. Gleiches gilt für versteckte Mängel nach Ihrer Entdeckung.
b.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
c.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, zu tragen.
d.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
e.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
f.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
g.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h.
Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern,
solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommt.
i.
Unsere Pflicht zur Gewährleistung ist auf den ursprünglichen
Besteller beschränkt und ist nicht abtretbar.
j.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
k.
Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
l.
Bei Wiederholungsaufträgen können wir keine Gewähr
für die exakte Konformität der Ausführung im Vergleich
zum Vorauftrag übernehmen aus Gründen von Rahmenbedingungen
in und Weiterentwicklung der Produktion.
m.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden.
§ 8 - Schadensersatzansprüche
a.
Schadensersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung
gegen uns, insbesondere aus sogenannter positiver Vertragsverletzung,
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht. Das gilt
auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten vor
oder bei Vertragsverhandlungen.
b.
Sofern Text- oder sonstige Korrekturen infolge Unleserlichkeit des
Manuskriptes oder nachträglicher Änderungen erfolgen müssen,
gehen diese auf Kosten des Bestellers.
§ 9 - Gesamthaftung
a.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche
gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
b.
Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist,
so gilt dies nicht für unsere eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschließlich künftig entstehender Forderungen, auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen
oder sämtliche in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern.
c.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
d.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt,
wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung
oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt
der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware
vom Besteller- nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht
uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach
Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs-
und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an
der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig,
dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten
bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum
an der neuen Sache einräumt und diese verwahrt.
f.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den
Besteller eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet,
so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende
Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels
durch den Besteller als Bezogenen.
g.
Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir
auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 - Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares
Recht
a.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckverfahren; wir
sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
c.
Maßgebend für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Klausel tritt dann diejenige wirksame Vereinbarung, die dem Willen
der Parteien am nächsten kommt.
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